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VuV-Plausibilisierungs-VO
Mit BGBl II 2024/324 wurde die VuV-Plausibilisierungs-VO veröffentlicht. Die Verordnung regelt, wie in Fällen, in denen keine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt wird, das Vorliegen der materiellen Fördervoraussetzungen plausibilisiert werden kann. Die Verordnung ist erstmals auf Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen anzuwenden, die nach dem anfallen.