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Endlich: Bundesvergabegesetz abgeschafft!?
Die BVergG-Novelle 2012 sieht für Bauaufträge die Direktvergabe (mit vorheriger Bekanntmachung) bis € 500.000,– und die „beschränkte Ausschreibung“ (nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung) bis € 300.000,– vor!
Zumindest für jene, die das BVergG für einen Akt der sinnstörenden Selbstkastration der öffentlichen Auftraggeberschaft halten, bietet sich eine solche Auslegung auf den ersten Blick an. Immerhin könnten nun die Finger der öffentlichen Hand so auf die Auftragnehmerschaft zugreifen wie für jeden privaten Auftraggeber selbstverständlich, indem beinharter Wettbewerb in pokerähnlichen Verhandlungsrunden entfesselt wird, wo um alles, mindestens aber um den Preis so lange gefeilscht wird, bis das berühmte Weiße aus dem Auge genommen ist. Ursprünglich wollte man sogar das Verhandlungsverfahren für den gesamten Unterschwellenbereich freigeben.
Doch private Auftraggeber agieren nicht in „Wildwestmanier“, auch ist der verbleibende Rest an Vergaberechtsschutz (der jetzt noch gewährleistet ist) gerade gegen solche Denkmuster notwendig!
Allein die „Freude“ währt nur kurz: Das Mehr an Spielraum muss durch Rückbesinnung auf die Grundwerte des Vergaberechts, Verrechtlichung und Versachlich...