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Eliminierung des Mengenrisikos aus der Risikosphäre des Auftragnehmers bei einem Einheitspreisvertrag
Bei einem Einheitspreisvertrag soll der Auftraggeber das Mengenrisiko der Bauleistungen tragen. Dieser Grundsatz wird bei der bisherigen Einheitspreisvergütung nicht eingehalten. Durch Mengenabweichungen kommt es zu einer Über- oder Unterdeckung der fixen Kosten des Auftragnehmers. Mengenabweichungen besitzen somit auch auf der Auftragnehmerseite finanzielle Auswirkungen und stellen ein Risiko für den Auftragnehmer dar. Dieser Beitrag zeigt, wie sich das Mengenrisiko durch die getrennte Vergütung der variablen und fixen Kosten aus der Risikosphäre des Auftragnehmers eliminieren lässt.
1. Ausgangssituation
Die Ausgabe 5/2010 dieser Zeitschrift beschäftigte sich intensiv mit der Kalkulation von Bauvorhaben und den damit verbundenen Risiken. Schubert beschrieb darin die Grundlagen der Angebotskalkulation und konstatierte, dass bei einem Einheitspreisvertrag der Auftragnehmer das Kalkulationsrisiko und der Auftraggeber das Mengenrisiko trägt. Diese Feststellung spiegelt die allgemeine Auffassung der Risikoverteilung bei einem Einheitspreisvertrag wider.
Pühringer befasste sich ebenfalls in Ausgabe 5/2010 mit der Vergütung der Baustellengemeinkosten. Die Baustellengemeinkosten müssen auf ...