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Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS
Teil 2: Immaterielle Vermögenswerte und Vorräte
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF 2.4.).
Der Nutzen kann durch die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen eingeschränkt sein. Neben den in den Standards ausdrücklich genannten Wahlrechten (explizite Wahlrechte) bestehen in den IFRS eine Vielzahl von versteckten Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Diese werden nachfolgend als faktische Wahlrechte bezeichnet.
Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die expliziten (expl) und die faktischen (fakt) Wahlrechte nach IFRS auf. Die Darstellung der faktischen Wahlrechte beschränkt sich auf typische, praxisrelevante Fälle.
Die Gliederung der tabellarischen Übersicht orientiert sich an der in IAS 1.54 genannten Reihenfolge für die in der Bilanz darzustellenden Posten. Im ersten Teil dieser Beitragsreihe (IRZ 2024, 315 ff.) wurden die expliziten und faktischen Wahlrechte bei den Posten Sachanl...