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bau aktuell 6, November 2024, Seite 238

Arbeitsgemeinschaft oder Generalunternehmer?

Teil 3: Umsatzsteuerrechtliche Aspekte

Christoph Wiesinger

Am Beginn eines Bauvorhabens stellt sich, sofern nicht nach Gewerken ausgeschrieben wird, in vielen Fällen die Frage, ob der Werkunternehmer die Bauleistung allein erbringen kann oder zur Erbringung auch auf andere Unternehmen zurückgreifen muss. Die Frage, ob die Leistungserbringung in Form einer Arbeitsgemeinschaft (kurz: ARGE) oder als Generalunternehmer erfolgen soll, lässt sich weder allgemein beantworten noch spielen ausschließlich rechtliche Überlegungen eine Rolle. Im Folgenden werden Fragen aus dem Umsatzsteuerrecht untersucht.

1. Grundzüge des Umsatzsteuerrechts

Im Bereich der Umsatzsteuer besteht mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine unionsrechtliche Regelung. Diese sieht das System der Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug vor. Das bedeutet, dass jeder Umsatz, auch jener zwischen Unternehmen, mit der Umsatzsteuer belastet wird, ein Unternehmen aber über den Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer - anders als der private Endkunde - wieder rückerstattet bekommt (bzw die eigene Zahllast verringert). Dieses System ist im UStG umgesetzt worden.

Für den Vergleich der unterschiedlichen Zusammenarbeitsformen (Arbeitsgemeinschaft oder Generalunternehmer-Subunternehmer-Verhält...

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