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bau aktuell 6, November 2024, Seite 233

Kurzzeitvermietung in Innsbruck

Rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen

Manfred Hirsch

Innsbruck gilt österreichweit als Vorreiter in Sachen Vorgehen gegen Kurzzeitvermietung und Leerstand. Bereits fünfmal wurde ein umfassendes Monitoring veröffentlicht. Die Taskforce Airbnb, wie das Thema „Kontrolle der Kurzzeitvermietung“ magistratsintern genannt wird, wurde 2022 ins Leben gerufen und liefert wertvolle Erkenntnisse rund um dieses Segment am Innsbrucker Vermietungsmarkt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur Kurzzeitvermietung in Tirol und die Erfahrungen in der Vollziehung.

1. Gesetzliche Grundlage in Tirol

1.1. Flächenwidmung

Der Flächenwidmungsplan gibt den konkreten Verwendungszweck jeder Grundstücksparzelle vor. Es gibt hier verschieden Vorgaben (wie zB Wohngebiet).

In einem reinen Wohngebiet ist ein Betreiben der Kurzzeitvemietung in Tirol verboten (Tir ROG). Um eine Widmungsänderung zu veranlassen, bedarf es schlussendlich der Genehmigung durch den hiesigen Bauauschuss und den Gemeinderat.

1.2. Tiroler Bauordnung

In § 28 Tir BauO (bewilligungspflichtige und anzeigepflichte Bauvorhaben) wird in Abs 1 lit c eindeutig Bezug auf die Verwendung genommen. Die Änderung des Verwendungszwecks bei Gebäude oder Gebäudeteilen, die hier ...

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