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bau aktuell 6, November 2024, Seite 230

Lärm am Bau

Vorgaben und Lösungen im Arbeitnehmerschutz

Robert Rosenberger

Die Durchführung von Bauarbeiten ist oft mit akustisch lauten Tätigkeiten durch Geräte und Maschinen verbunden. Diese können für Bauarbeiter belastend und auch gesundheitsgefährdend sein. Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gibt es entsprechende Lösungen für den Lärmschutz am Bau.

1. Einführung

Laute Bauarbeiten entstehen meist durch den Einsatz von Maschinen und Geräten, die für Abbrucharbeiten, Bohrungen oder andere schwere Bauarbeiten benötigt werden. Typische Bauarbeiten, die Lärm verursachen, sind zB:

  • Abbrucharbeiten mit Baggern oder Abbruchhämmern;

  • Stemmen mit Bohr- oder Presslufthämmern;

  • Betonbohren;

  • Schneidarbeiten mit Trennscheiben;

  • Erdarbeiten mit Baggern, Raupen oder Bulldozern;

  • Einschlagen von Pfählen;

  • Betonierarbeiten mit Betonmischmaschinen, Pumpen oder Betonrüttlern;

  • Straßenbauarbeiten mit Asphaltfräsen oder Walzen.

2. Rechtliche Grundlagen

Das ASchG sieht in § 65 zum Thema „Lärm“ vor, dass

  • Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Stands der Technik die Arbeitsvorgänge und die Arbeitsplätze entsprechend gestalten und alle geeigneten Maßnahmen treffen, damit die Lärmeinwirkung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt wird; unter Berücksichtigung des technischen Fort...

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