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Lärm am Bau
Vorgaben und Lösungen im Arbeitnehmerschutz
Die Durchführung von Bauarbeiten ist oft mit akustisch lauten Tätigkeiten durch Geräte und Maschinen verbunden. Diese können für Bauarbeiter belastend und auch gesundheitsgefährdend sein. Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gibt es entsprechende Lösungen für den Lärmschutz am Bau.
1. Einführung
Laute Bauarbeiten entstehen meist durch den Einsatz von Maschinen und Geräten, die für Abbrucharbeiten, Bohrungen oder andere schwere Bauarbeiten benötigt werden. Typische Bauarbeiten, die Lärm verursachen, sind zB:
Abbrucharbeiten mit Baggern oder Abbruchhämmern;
Stemmen mit Bohr- oder Presslufthämmern;
Betonbohren;
Schneidarbeiten mit Trennscheiben;
Erdarbeiten mit Baggern, Raupen oder Bulldozern;
Einschlagen von Pfählen;
Betonierarbeiten mit Betonmischmaschinen, Pumpen oder Betonrüttlern;
Straßenbauarbeiten mit Asphaltfräsen oder Walzen.
2. Rechtliche Grundlagen
Das ASchG sieht in § 65 zum Thema „Lärm“ vor, dass
Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Stands der Technik die Arbeitsvorgänge und die Arbeitsplätze entsprechend gestalten und alle geeigneten Maßnahmen treffen, damit die Lärmeinwirkung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt wird; unter Berücksichtigung des technischen Fort...