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bau aktuell 6, November 2011, Seite 220

Planen und Bauen im Bestand

Hans Lechner

Honorarordnungen sind (waren bisher) als Neubau-Honorarordnungen konzipiert. Die Leistungsbilder haben die „andere“ Arbeit bei Umbauten nicht abgebildet. Die Tabellen werden in der HOAI mit einem Zuschlag ergänzt.

Bauherren wissen oft nicht, wofür sie einen Umbauzuschlag bezahlen sollten, Planer können diesen meist auch nicht erklären.

Planen und Bauen im Bestand (PBiB) ist angesichts der Tatsache, dass

vielerorts der Platz für Neubauten schon besetzt ist,

viele Bestandsobjekte erst teilweise abgeschrieben sind und

diese einen großen Teil der öffentlichen und privaten Vermögen darstellen,

mehr denn je Gebot der Stunde.

Jede sinnvolle Weiterverwendung vorhandener Bausubstanz vermehrt die nachhaltige Nutzung vorhandenen Vermögens und vermeidet Kosten für Abbruch, Deponie und Neubau.

Beim Arbeiten im Bestand entstehen für den Planer Probleme und Aufwendungen, die im Neubau nicht anzutreffen sind:

Teilleistungen, die nicht in den Leistungsbildern der Honorarordnungen stehen, aber pauschal mit dem „Umbauzuschlag“ vergütet werden,

nicht mehr bekannte/gebräuchliche Baumethoden/Konstruktionen,

nicht immer beurteilbare (riskante) Mischformen, deren Zusammenwirken oft erst erforscht werden muss,

unbeka...

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