Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsmarktöffnung am 1. 5. 2011:
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Ab Mai 2011 genießen die Bürger der im Jahre 2004 der Europäischen Union neu beigetretenen osteuropäischen Mitgliedstaaten in Österreich die volle Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit. Der heimische Gesetzgeber hat mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) hierzu flankierende Maßnahmen getroffen, welche im vorliegenden Beitrag vorgestellt werden.
1. Die Öffnung des Arbeitsmarktes
1.1. Übergangsfristen anlässlich des EU-Beitritts der „neuen“ Mitgliedstaaten
Der „Beitrittsvertrag“ der – im allgemeinen Sprachgebrauch nach wie vor – „neuen“ Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern hat den 15 „alten“ Mitgliedstaaten der EU jeweils individuell die Möglichkeit eingeräumt, die sofortige Anwendung bestimmter europarechtlicher Grundfreiheiten für einen Übergangszeitraum einzuschränken.
Hintergrund dieser Überlegungen war die Sorge einiger Mitgliedstaaten um die nationale Arbeitsmarktsituation aufgrund der damaligen wirtschaftlichen Lage und der Arbeitslosigkeit in den neuen Mitgliedstaaten, namentlich auch aufgrund des starken Lohngefälles zwischen einzelnen alten und neuen Mitgliedst...