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Regelungsbedürftige Punkte in Verträgen der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagenbau)
Der vorliegende Beitrag diskutiert aus deutscher Perspektive vertragsrechtliche Fragen des Anlagenbaus sowie der technischen Gebäudeausrüstung.
1. Allgemeines
Das in Deutschland gesetzlich geregelte Werkvertragsrecht (vgl §§ 631 bis 651BGB) ist nur unzureichend auf die Rechtsstruktur des privaten Bauvertragsrechts zugeschnitten. Die Baubranche hat daher mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ein vorformuliertes Vertragswerk (allgemeine Geschäftsbedingungen) geschaffen, um die gesetzlichen Regelungslücken praxisgerecht zu schließen. Der deutsche Gesetzgeber hat dieses Bedürfnis anerkannt und der VOB/B bei der strengen Wirksamkeitskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen eine besondere Privilegierung zugebilligt.
Noch weit weniger ist das gesetzliche Werkvertragsrecht auf den Anlagenbau (sowohl im Rahmen des Großanlagenbaus als auch bei der technischen Gebäudeausrüstung) anwendbar. Auch die für den klassischen Hoch- und Tiefbau konzipierte VOB/B kann für den Anlagenbau vielfach nicht praxisgerecht angewandt werden. Grund hierfür ist die technische und finanzielle Bedeutung einer Anlage, gleich ob Produktionsanlage (bspw Druck-, Papiermaschinen oder Kraft...