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Editorial
Auch wenn Ingenieure von sich behaupten, eng am „technischen Sachverhalt“ zu agieren, so treten bei Übergaben oder in den Sonderfällen von Beweissicherungen häufig erhebliche Meinungsunterschiede zwischen den Fachdisziplinen auf. Diese resultieren zumeist aus unterschiedlichen technischen Auffassungen, aus divergierenden Interpretationen der technischen Normen, aber auch aus einem Festhalten an unklaren Formulierungen des Vertrages, insbesondere von Leistungsbeschreibungen oder anderen spezifischen Vertragsbestandteilen.
Leider ist die sprichwörtliche „Handschlagqualität“ am Bau – nämlich „das Vertragen“ und die gemeinsame Willenserklärung und das Vertrauen darauf – durch den Verfall der Preise und den damit einhergehenden Kostendruck in der Gesamtbranche verloren gegangen. Unweigerlich führte dies mit dem Einzug der Baujuristen in die Bauprojekte zu einem „Exekutieren der Verträge“, sodass die reine fachliche Bauabwicklung häufig in den Hintergrund tritt.
In der vorliegenden Ausgabe von bau aktuell werden von Jörg Ehgartner die maßgebenden normativen Grundlagen für den Umgang mit Toleranzen im Hochbau beschrieben. Hierbei wird die Notwendigkeit aufgezeigt, dass bereits in der Planun...