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Die Judikatur zu den Bauversicherungen
„Aedificia et lites faciunt pauperes“ – „Bauen und Prozessieren bringen an den Bettelstab“, wobei die Betonung im Zusammenhang mit der nachfolgenden, beispielhaften Darstellung von höchstgerichtlichen Entscheidungen vor allem am „und“ liegt. Die behandelten Judikate (aus praxisrelevanten Gründen auch mit einem Blick auf die Rechtsprechung in Deutschland) sollen dem Baujuristen, aber auch dem Baukaufmann zum einen eine Entscheidungshilfe bei künftigen (Vertrags-)Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen sein, zum anderen aber auch einen Überblick darüber verschaffen, welches Gefahrenpotenzial bei einer Inanspruchnahme wegen (behaupteter) mangelhafter Leistungserbringung und einer vermeintlich gegebenen Versicherungsdeckung für den Schadensfall besteht, wenn sich nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen letztlich herausstellt, dass für den konkreten Anspruch aufgrund der gegebenen Bedingungslage der jeweiligen Versicherungsverträge doch keine Versicherungsdeckung besteht und der in Anspruch genommene Professionist den Schaden daher selbst zu tragen hat, was nicht selten die Grenzen des wirtschaftlich Verkraftbaren überschreitet.
Haben in den 90er-Jahren des vorigen Jahrh...