EU-UmgrG | EU-Umgründungsgesetz
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 157Kapitel 5
Grenzüberschreitende Down-stream-Verschmelzung aus dem anderen Mitgliedstaat nach Österreich
1. Erläuterungen
1.1. Plan für die grenzüberschreitende Herein-Verschmelzung down-stream
102)
Nach der fiktiven Annahme in den Erläuterungen und im Plan für die grenzüberschreitende Herein-Verschmelzung down-stream wird die übertragende „H-GmbH“ mit dem Sitz im anderen Mitgliedstaat auf ihre hundertprozentige Tochter, die übernehmende „I-GmbH“ mit dem Sitz in Österreich, grenzüberschreitend verschmolzen. Sämtliche Gesellschafter der übertragenden „H-GmbH“ werden mit ihrem Geschäftsanteil der übertragenden „H-GmbH“ an der übernehmenden „I-GmbH“ abgefunden.
103)
Sämtliche Geschäftsführer der übertragenden „H-GmbH“ mit dem Sitz im anderen Mitgliedstaat und sämtliche Geschäftsführer der übernehmenden „I-GmbH“ mit dem Sitz in Österreich wirken an der Erstellung des Planes für die grenzüberschreitende Herein-Verschmelzung down-stream mit und wird dieser Plan von den Geschäftsführern in der im anderen Mitgliestaat vorgeschriebenen Anzahl namens der übertragenden „H-GmbH“ mit dem Sitz im anderen Mitgliedstaat und von den Geschäftsführern der übernehmenden „I-GmbH“ mit dem Sitz in Österreich in vertretun...