EU-UmgrG | EU-Umgründungsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 1Kapitel 1
Grenzüberschreitende Hinaus-Umwandlung aus Österreich in den anderen Mitgliedstaat
1. Erläuterungen
1.1. Umwandlungsplan
1)
Bei der Hinaus-Umwandlung wird die umzuwandelnde „A-AG“ mit dem Sitz in Österreich in die umgewandelte „A-AG“ mit dem Sitz im anderen Mitgliedstaat grenzüberschreitend umgewandelt. Die fiktive Annahme geht davon aus, dass im Wege des im Umwandlungsplan bestellten „Treuhänders“ einerseits die Leistung der angemessenen Barabfindung einschließlich der Übertragungskosten an bzw für Rechnung der „abfindungsberechtigten Aktionäre“ im Auftrag des „Hauptaktionärs“ und andererseits der Umtausch der alten Aktien an der umzuwandelnden „A-AG“ mit dem Sitz in Österreich der „verbleibenden Aktionäre“ und des „Hauptaktionärs“ in die neuen Aktien an der umgewandelten „A-AG“ mit dem Sitz im anderen Mitgliedstaat abgewickelt wird. Der Umtausch wird durch die Begebung von neuen Namensnennbetragsaktien bewirkt. Als Sicherheitsleistung wird hierfür vom „Hauptaktionär“ die abstrakte Bankgarantie beigebracht und ist der „Treuhänder“ zur Ausstellung der Treuhandanzeige verpflichtet. Zu den Aufgaben des „Treuhänders“ zählt auch die Auszahlung der sichergestellten Forderungen der Gl...