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Der neue Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen
Ein Überblick über die IRRD
Die neue Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) hat mit dem Ratsbeschluss vom die letzte Hürde genommen und wird demnächst im Amtsblatt der EU kundgemacht. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regeln.
1. Hintergrund
Bereits 2001 wurde mit der Richtlinie 2001/17/EG eine einheitliche Regelung über Versicherungsunternehmen in der Krise geschaffen. Diese und 13 weitere Versicherungsrichtlinien wurden durch die Richtlinie 2009/138/EG konsolidiert und verloren mit deren Inkrafttreten ihre Geltung. Nunmehr finden sich die Regelungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen in Titel IV der Richtlinie 2009/138/EG. Ziel der Regelung war nicht die Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Regelungssysteme, sondern „die gegenseitige Anerkennung ... sowie die notwendige Zusammenarbeit“ im Umgang mit Versicherungsunternehmen in Krisensituationen sicherzustellen. Dieses Ziel erreicht die Richtlinie durch die ihr zugrunde liegenden Prinzipien, insbesondere das Prinzip des Herkunftslandes, der Universalität und der (Verfahrens-)Einheit sowie der Zusammenarbeit.
Im Jahr 2020 wurde die Überprüfung der Richtlinie 2009/138/EG gestartet. Im Zuge dieser Übe...