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SWK 32-33, 20. November 2024, Seite 1351

Verdeckte Ausschüttung bei Entlassung des Gesellschafters aus der Sachhaftung für Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften

Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: § 8 KStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH wurde aufgrund einer angenommenen verdeckten Ausschüttung an den Gesellschafter(-Geschäftsführer) zur Haftung für KESt herangezogen. Der Gesellschafter haftete mit mehreren Liegenschaften (Sachhaftung) für Kredite zweier Tochterunternehmen der GmbH. Daneben haftete eine dritte Tochtergesellschaft der GmbH. Im Zuge des Konkurses dieser beiden Tochterunternehmen kam es teilweise zu einem Schuldnachlass (samt Umschuldung), wobei die noch offenen Verbindlichkeiten im Wesentlichen von der dritten Tochtergesellschaft der GmbH beglichen wurden, während der Gesellschafter aus seiner Sachhaftung entlassen wurde.

Das BFG wies die Beschwerde im Ergebnis ab und führte aus, die dritte Tochtergesellschaft der GmbH hätte einen anteiligen Regressanspruch gegenüber dem Gesellschafter gehabt. Der Verzicht auf die Regressierung sei nicht fremdüblich und damit eine Vorteilszuwendung an den Gesellschafter.

Rechtliche Beurteilung: Das BFG ließ die Revision im Hinblick auf die Frage des Vorliegens einer verdeckten Ausschüttung aufgrund fehlender Regressierung zu.

Nach der Rechtspr...

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