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SWK 32-33, 20. November 2024, Seite 1338

Haftungszusagen von Gesellschaftern für Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft

Verdeckte Ausschüttungen oder verdeckte Einlagen?

Reinhold Beiser

In einem kürzlich vom VwGH entschiedenen Fall haben Bürgschaften zwischen Schwestergesellschaften einer gemeinsamen Mutter zu Bürgschaftszahlungen einer Schwester für ihre beiden insolventen Schwestern geführt. Wie sind diese Bürgschaftszahlungen in der Körperschaftsteuer zu qualifizieren? Wie ist eine zusätzliche Hypothek eines Gesellschafters der Mutter (einer Großmutter) zu qualifizieren? Wie sind Haftungsfreistellungen der Gesellschafter zu qualifizieren, falls ihre Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllt?

1. Sachverhalt und Fragestellung

Eine Holding-GmbH (im Folgenden: Mutter-GmbH) hält 99,8 % der Geschäftsanteile an der S-GmbH, die Liegenschaften für den Betrieb von Tankstellen verpachtet. Die beiden Schwestern SB-GmbH und ST-GmbH sind Tochtergesellschaften der gemeinsamen Mutter-GmbH. Die S-GmbH hat für Kredite ihrer beiden Schwestern SB-GmbH und ST-GmbH als Bürge und Zahler Haftungen übernommen und aufgrund der späteren Zahlungsunfähigkeit ihrer Schwestern getilgt.

S. 1339 Zusätzlich hat eine Gesellschafterin der Mutter-GmbH, CS (eine natürliche Person; als Großmutter der drei Schwestern S-GmbH, SB-GmbH und ST-GmbH), die Kredite der beiden Schwestern SB-GmbH un...

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