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Ergänzende Verordnungen zum PrAG 2025
Nunmehr sind auch die mit den Ankündigungen rund um das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) notwendigen Verordnungen im BGBl veröffentlicht. Nähere Details finden Sie im folgenden Beitrag.
Änderung der SachbezugswerteVO
Sachbezug für Dienstwohnungen
Unter dem Schlagwort „Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen“ wurde die Regelung für die Sachbezugsbewertung arbeitsplatznaher Unterkünfte, die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, geändert (BGBl II 2024/290, ausgegeben am ). § 2 Abs 7a SachbezugswerteVO lautet nun folgendermaßen:
„Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, gilt Folgendes:
Z 1: Bis zu einer Größe von 35 m2 (bislang 30 m2) ist kein Sachbezug anzusetzen.
Z 2: Bei einer Größe von mehr als 35 m2 (bislang 30 m2) aber nicht mehr als 45 m2 (bislang 40 m2) ist der Wert gemäß § 2 Abs 1 (= Sachbezugswert einer Eigentumswohnung des Arbeitgebers) oder der Wert gemäß § 2 Abs 7 (= Sachbezugswert einer vom Arbeitgeber angemieteten Wohnung) um 35 % zu vermindern, wenn die arbeitsplatznahe Unterk...