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ISR 10, Oktober 2021, Seite 377

Steuerabzug nach § 50a EStG bei Streaming-Angeboten inländischer Anbieter mit ausländischen Künstlern

Jörg Holthaus

Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie haben viele Kultureinrichtungen anstelle von Präsenzveranstaltungen ein umfangreiches Streaming-Angebot auf ihren Web-Sites installiert. Werden hierbei Vergütungen an ausländische Künstler gezahlt, ergeben sich verschiedene Fallgestaltungen, die im Folgenden gewürdigt werden sollen.

Because of the provisions to control the COVID‑19 pandemic a lot of cultural institutions offer extensive posibilities in web presence instead of preformances in presens. If therby salaries will pay to foreign actors, varius arrangemenets are possible, which should be analyse hereinafter.

I. Live-Streaming

Insbesondere wegen vorübergehend geschlossener Konzert- und Theatersäle zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie sind viele Häuser dazu übergegangen Streaming-Angebote an Abonnenten oder insgesamt frei Haus auf ihren Web-Sites anzubieten. Handelt es sich bei den digital darbietenden Künstlern um Steuerausländer, stellt sich auch hier die Frage nach dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG. Zunächst muss zwischen einem Live-Streaming und einer über einen längeren Zeitraum aufrufbaren Darbietung unterschieden werden.

Ein Live-Mitschnitt bzw. Live-Stream ist nach Auffassu...

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