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Anspruch auf bezahlte Pause aufgrund Betriebsübung nach Ausgliederung
1. Hat die Arbeitgeberin als GmbH auch nach der „Ausgliederung“ regelmäßig vorbehaltlos Arbeitspausen in einem Zeitraum von immerhin acht Jahren bezahlt, so hat sie eine Betriebsübung auf Bezahlung der Ruhepausen wirksam begründet.
2. Nach allgemeinem Verständnis ist eine Ruhepause nicht Arbeitszeit, sondern unbezahlte Freizeit. Hinsichtlich der Bezahlung der Ruhepause kann jedoch zugunsten der Arbeitnehmer S. 400Günstigeres vereinbart werden. Dass das VBG gemäß dem zugrunde liegenden Ausgliederungsgesetz als Vertragsschablone der Arbeitsverträge der Arbeitnehmer dient, steht der Vereinbarung einer günstigeren Regelung im vorstehenden Sinn nicht entgegen. Dass die Gesellschaftsanteile der Arbeitgeberin zu 100 % im Eigentum des Bundes stehen, betrifft Fragen des Innenverhältnisses der Arbeitgeberin und nicht des Außenverhältnisses gegenüber den Arbeitnehmern. – (§ 11 AZG)
( 9ObA 104/11a)