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Schizophrenie im Vergaberecht?
Unter baupraktischen Gesichtspunkten wäre für gewisse Anbieter ein Schuss „Schizophrenie“ im Vergaberecht durchaus hilfreich. Dann ist erst einmal gesichert, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. So können beide Hände voneinander völlig unabhängige, ja miteinander sogar scharf konkurrenzierende Angebote abgeben. Das soll auch praktisch gelegentlich schon geschehen sein, wenngleich meist unintentionell.
Heute soll aber nicht von solchen „Unfällen“, sondern von den zwei EuGH-Urteilen Assitur Srl (Rs C-538/07 vom ) und Serrantoni (Rs C-376/08 vom ) die Rede sein, die diese Sachverhalte grundsätzlich neu regeln und wohl auch beträchtlichen Änderungsbedarf in der restriktiven österreichischen Verwaltungspraxis wecken können.
Bei Assitur ging es um Postdienste. Neben der Post Italiane bot deren Schwesterunternehmen SDA mit. Die italienischen Bestimmungen sahen (spezifisch für Bauaufträge) eine unwiderlegbare Vermutung vor, dass die beherrschende Gesellschaft das Angebot der abhängigen Gesellschaft kennt, und verbieten verbundenen Unternehmen, sich im Wettbewerb zueinander an ein und derselben Ausschreibung zu beteiligen.
Der EuGH beurteilt dies (wegen des Verstoßes gegen den ...