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bau aktuell 3, Mai 2010, Seite 126

Vertrauensschaden bei sorgfaltswidrig erstelten Ausschreibungsunterlagen

bauaktuell 2010/7

§§ 1293 ff ABGB

1. Führen sorgfaltswidrig erstellte Ausschreibungsunterlagen zu einem Kalkulationsfehler des anbietenden Vertragspartners, ist dieser schadenersatzrechtlich so zu stellen, als wäre das Vertragsverhältnis nicht zustande gekommen.

2. Dieser Vertrauensschaden ist die Differenz zwischen sämtlichen mit der Vertragserfüllung des geschädigten Vertragspartners verbundenen Kosten auf der einen Seite und den Vorteilen des Auftragnehmers aus dem Geschäft auf der anderen Seite.

3. Die Ermittlung des Vertrauensschadens ist also nicht das Ergebnis einer Kalkulation, sondern allein einer Gegenüberstellung der tatsächlichen vermögenswerten Vor- und Nachteile, die durch das haftungsbegründende Verhalten, in diesem Fall der sorgfaltswidrigen Ausschreibung, ausgelöst wurden. Ein kalkulatorischer Gewinn ist somit nicht zu ersetzen.

4. Dass dabei einzelne Aufwandspositionen wegen der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer exakten Feststellung mit Erfahrungs- oder Näherungswerten angesetzt werden, ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Die Rechtsvorgängerin der Klägerin beteiligte sich im Jahr 2002 an einer Ausschreibung der Beklagten über die Aufstellung und den Betrieb von ...

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