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Bau-Soll und Arbeitsvorbereitung – ein dynamischer Prozess
Faktisch bestimmt die Arbeitsvorbereitung beider Vertragspartner die zu erbringende Leistung und deren Preis bei Bauverträgen. Dabei legt der Auftraggeber das externe Bau-Soll durch die vertraglichen Vorgaben der Leistungsbeschreibung bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest, danach durch Anordnungen. Der Auftragnehmer bestimmt vor und nach Vertragsabschluss das interne Bau-Soll. Er detailliert damit verbindlich für den Auftraggeber die konkrete Ausführung und Preisgestaltung.
1. Einleitung
Die Annahme, dass die von einem Auftragnehmer zu erbringende Leistung allein durch den Vertrag bestimmt wird, ist im Werkvertragsrecht nicht zutreffend. Die im Vertrag ausdrücklich enthaltenen Leistungen werden nur bis zu einem bestimmten Grad detailliert und der Bauablauf wird nur eingeschränkt im Vertrag fixiert. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer durch seine Arbeitsvorbereitung die fehlenden Angaben der vertraglichen Leistungsbeschreibung zu ergänzen, damit er seine Leistungen ausführen kann. Es stellt sich damit die Frage, in welchen Fällen und in welchem Umfang die von ihm durchgeführte Arbeitsvorbereitung zum Bau-Soll wird mit der Folge, dass möglicherweise bei Abweichungen Mehrkos...