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bau aktuell 2, März 2010, Seite 82

Warnpflicht des Unternehmers bei Bauten ohne Genehmigung

bauaktuell 2010/6

§§ 1168a ABGB

1. Bei der Verantwortlichkeit des Bauführers ist die öffentlich-rechtliche von der zivilrechtlichen Seite zu trennen.

2. Der Unternehmer hat den Besteller über die möglichen nachteiligen Folgen des vorzeitigen Baubeginns allenfalls aufzuklären. Besteht der Bauherr aber auch danach noch auf dem vorzeitigen Baubeginn, kann er sich nicht auf eine Vertragsverletzung des Werkunternehmers berufen, wenn ihm daraus nachteilige Folgen entstehen.

Die Klägerin erwarb von ihren späteren Grundstücksnachbarn eine Liegenschaft, auf der sich ein Wohngebäude befand. Die Verkäufer gestatteten ihr, bis an die Grundgrenze zu bauen, und erklärten, in einem allfälligen Bauverfahren auf Einwendungen wegen Unterschreitung des „Nachbarabstands“ zu verzichten.

In der Folge entschloss sich die Klägerin, einen an das Wohngebäude angrenzenden Zubau samt Garage zu errichten. Ihr war klar, dass bei der Umsetzung dieses Bauvorhabens die Unterschreitung der gesetzlichen „Nachbarabstände“ nicht vermeidbar sein werde.

Die Klägerin beauftragte den Erstbeklagten mit der Herstellung der erforderlichen Pläne und deren Einreichung bei der Baubehörde. Im Oktober 1999 sollten die Bauarbeiten begi...

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