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Stakeholdereinbindung im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Einblicke aus der Praxis
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) misst Stakeholdern im Wesentlichkeitsprozess eine zentrale Rolle bei. Wie genau diese jedoch einbezogen werden, ist nicht gesetzlich geregelt und lässt Unternehmen einen beachtlichen Spielraum. In der Praxis finden sich daher eine Vielzahl unterschiedlicher Umsetzungen. Der Beitrag illustriert, was an bestimmten Einbindungspraktiken aus Stakeholdersicht mehr oder weniger sinnvoll ist, und gibt generelle Anleitungen und Empfehlungen für einen gewinnbringenden Dialog.
1. Regulatorische Grundlagen der Stakeholdereinbindung
Die Perspektiven von Stakeholdern sind zentral für Unternehmen, um zu verstehen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf Mensch und Natur auswirkt. Auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sehen diese Zusammenarbeit als „von entscheidender Bedeutung“ (ESRS 1.24). Der Begriff des Stakeholders ist in der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung weit definiert und umfasst „Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können“ (ESRS 1.22). Nach der genannten Definition von Stakeholdern unterscheidet das Stakeholderkapitel 3.1 im ESRS 1, dem Standard zu ...