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RWK 11, 15. November 2024, Seite 366

Quando venis, NaBeG?

Aktuelle Information zum Stand der Umsetzung der CSRD in Österreich und allfällige Folgen der Nichtumsetzung für betroffene Unternehmen

Mario Baumgartner

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt derzeit einem starken Wandel. Immer mehr Unternehmen und Konzerne richten ihren Fokus auf diesen Themenbereich, einerseits aufgrund der Informationsnachfrage und dem Zeitgeist am Markt, andererseits aufgrund steigender gesetzlicher Verpflichtungen, entsprechende Berichte aufzustellen und zu veröffentlichen. Gerade hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtungen aufgrund der bisher nicht erfolgten Umsetzung der CSRD in das österreichische Recht sehen sich Unternehmen mit Rechtsunsicherheit und Mehraufwendungen konfrontiert.

1. Rechtlicher Hintergrund

Aktuell verlangen § 243b UGB bzw § 267a UGB von Unternehmen bzw Konzernen von öffentlichem Interesse, die mindestens zwei der drei in § 221 Abs 2 UGB angeführten Schwellenwerte übersteigen und durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigte während des Berichtsjahres hatten, eine nichtfinanzielle Erklärung sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung ab. Diese kann entweder im Lagebericht eingebettet oder in Form eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts bzw Nachhaltigkeitsberichts ausgestaltet sein. Im Rahmen der Prüfung hat der Abschlussprüfer festzustellen, ob eine nichtfinanzielle Erklärung oder ein solcher ge...

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