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ZWF 6, November 2024, Seite 295

Entnahmen am Verrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttungen

ZWF 2024/55

§ 8 Abs 2 KStG

; ; Rauscher, Verbuchte „Entnahmen“ am Verrechnungskonto: Nachweispflicht für die Ernstlichkeit der Rückforderungsabsicht und die Bonität des Schuldners, BFGjournal 2024, 277

Das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ist danach zu beurteilen, ob eine Rückzahlung der auf dem Verrechnungskonto verbuchten Beträge von vornherein nicht gewollt oder wegen absehbarer Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten war. Dabei kann aus den einzelnen Umständen der Darlehenshingabe, wie insbesondere aus dem Fehlen von Vereinbarungen, nicht von vornherein auf das Nichtvorliegen einer ernsthaften Rückzahlungsabsicht geschlossen werden (siehe ). Das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung kann somit nicht allein auf die Umstände der Darlehenshingabe, wie insbesondere auf das Fehlen von Vereinbarungen hinsichtlich Darlehensrückzahlung, Zinssatz, Zinsfälligkeiten und Sicherheiten, gestützt werden. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild der Verhältnisse, wobei der Ernstlichkeit der Rückzahlungsabsicht und der Bonität des Empfängers besondere Bedeutung zukommt. Wird ein verlangter Nachweis der Bonität des...

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