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HinweisgeberInnenschutzgesetz; interne Meldestelle; Beitrag durch Unterlassen; Garantenstellung; Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung
Grafinger/Tomaš, Strafbarkeitsrisiken bei internen Meldestellen nach dem HSchG, JSt 2024, 345
Seit Einführung des HSchG im Februar 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern interne Meldestellen einrichten. Diese nehmen Hinweise entgegen, prüfen sie und ergreifen allenfalls geeignete Folgemaßnahmen. Doch was passiert, wenn sie trotz des Hinweises auf eine Straftat untätig bleiben und keine Maßnahmen zur Verhinderung weiteren strafbaren Verhaltens setzen? Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob sich Mitarbeiter der internen Meldestelle unter Umständen selbst strafbar machen können.