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bau aktuell 2, März 2010, Seite 72

Mehraufwand aus unklaren Zielvorgaben

Wolfgang Wiesner

Für eine optimale Bauabwicklung und dadurch minimierte Herstellungskosten ist es nicht gleichbedeutend, ob Leistung, Herstellungsfrist und Vergütung während der Bauabwicklung exakt bestimmt oder erst nachträglich bestimmbar sind.

1. Bauwirtschaftliche Problemstellung

In Bauverträgen für Großbauvorhaben im Infrastrukturbereich werden die Vergütung der vertraglichen Leistung, die Herstellungsfrist sowie wichtige Teilfertigstellungstermine verbindlich vereinbart. Allerdings sind Infrastrukturbauwerke in der Regel hochkomplexe Einzelfertigungen unter jeweils einzigartigen Rahmenbedingungen, bei denen es im Zuge der Ausführung zu unvermeidlichen vertraglichen Anpassung von Vergütung und Terminen aufgrund von Leistungsabweichungen (Leistungsänderungen oder Störungen der Leistungserbringung) kommen kann.

Sofern sich der Sachverhalt nicht völlig trivial darstellt, beispielsweise wenn mehrere Ursachen für eine aufgetretene Bauverzögerung in Frage kommen oder wenn die Zuordnung der Verantwortung zwischen den Vertragspartnern nicht vorweg eindeutig feststeht, erfolgt die Termin- und Vergütungsanpassung fallweise erst, nachdem die Arbeitsvorbereitung für betroffene Teilleistungen abgeschlossen od...

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