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ZWF 6, November 2024, Seite 290

Hehlerei; Vortat; Vollendung; Beteiligung

ZWF 2024/48

§ 164 StGB

(= RIS-Justiz RS0091358 [T5])

Eine Tatbeurteilung als Hehlerei setzt die Begehung einer (Hehlerei-begründenden) abgeschlossenen Vortat eines anderen voraus. Vor der (materiellen) Vollendung kommt hingegen Beteiligung (§ 12 Fall 3 StGB) an der Vortat in Betracht.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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