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EuGH: Anforderungen an die Sicherstellung von Mobiltelefonen
In seiner Entscheidung vom in der Rechtssache CG, C-548/21, setzt sich der EuGH mit den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung und Auswertung von Mobiltelefonen zu Zwecken der Strafverfolgung auseinander. Der Entscheidung kommt über den Einzelfall hinausgehend auch grundlegende Bedeutung für die - dringend notwendige - Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern und Daten in der StPO zu.
1. Sachverhalt
Ausgangspunkt für die Entscheidung des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Tirol. Beamte des Zollamts Innsbruck hatten im Zuge einer Suchtmittelkontrolle ein an CG adressiertes Paket mit 85g Cannabiskraut beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei hatte daraufhin aus eigener Initiative im Zuge einer Hausdurchsuchung das Mobiltelefon von CG sichergestellt und mehrmals zu entsperren versucht. CG wurde nicht unverzüglich über die Versuche der Auswertung seines Mobiltelefons informiert, sie wurden auch nicht im Akt der Kriminalpolizei dokumentiert. CG erfuhr davon erst im späteren Verfahren. CG erhob beim LVwG Tirol eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Sicherstellung seines Mobiltelefons.
2. Vorlagefragen
Das LVwG Tirol richtete im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuc...