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ZWF 6, November 2024, Seite 281

Reformvorschläge für den Bereich Finanzstrafrecht aus Sicht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der KSW

Im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode hat der Fachsenat für Steuer- und Sozialrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ein Positionspapier erstellt, das anhand einer Vielzahl von Beispielen die Komplexität des geltenden Steuerrechts verdeutlicht und eine Reihe von Vereinfachungsvorschlägen beinhaltet. Im Folgenden werden die Reformvorschläge für den Bereich Finanzstrafrecht wiedergegeben. Die Auswahl ist von der Annahme geprägt, dass es nur zu einer punktuellen Überarbeitung des FinStrG kommen wird. Sollte eine große Reform des FinStrG angedacht werden, wären über die dargestellten Änderungsvorschläge hinaus weitere Punkte vorzubringen.

1. Anpassungen im Bereich der Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)

Bei den Selbstanzeigen sind uE Verbesserungen vorzunehmen, da sie ohne ersichtlichen Grund die Einbringung von Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung behindern und oft zu „Fallen“ werden.

Dies betrifft insbesondere klare und eindeutige Regelungen für die Schadensgutmachung, eine Wirkung der Selbstanzeige für alle Beteiligten, den Anfall von Steuerzuschlägen nach § 29 Abs 6 FinStrG nur bei vorsätzlichen Finanzvergehen und die Abschaffung vereinzelt vorhandener zeitlicher Befristungen für strafbefr...

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