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ZWF 6, November 2024, Seite 265

Reformvorschläge eines Strafrechtswissenschaftlers für das materielle Wirtschafts- und Finanzstrafrecht

Severin Glaser

Dieser Beitrag enthält einige Gedankengänge als Anregungen für die neue Gesetzgebungsperiode für den Bereich des materiellen Wirtschafts- und Finanzstrafrechts. Die Zusammenstellung der Themen erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und repräsentiert auch nicht „die Strafrechtswissenschaft“, sondern allein die persönliche Meinung des Autors.

1. Ausgangslage

Die Aufgabe der Strafrechtswissenschaft ist die Erforschung der Strafgesetze. Strafrechtswissenschaftler sind aber keine Experten auf dem Gebiet der Kriminalpolitik, weshalb sich ihre allfälligen kriminalpolitischen Vorschläge auf jene Bereiche beschränken sollten, in denen ihnen im Zuge ihrer Beobachtung der bestehenden Rechtslage Umstände auffallen, die unstimmig erscheinen. In diesem Sinn ist für den Autor dieses Beitrags Zurückhaltung geboten; zudem ist zu bedenken, dass sich aus „der Strafrechtswissenschaft“, die weder eine Organisation noch eine Standesvertretung und (zum Glück!) schon gar keine einheitliche Meinung hat, kein genuines Interesse an einer Bewegung des (Wirtschafts- und Finanz-)Strafrechts in eine bestimmte Richtung ergibt.

Was es sehr wohl gibt, das sind persönliche Meinungen, und zwar auch bei Strafrecht...

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