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Verbesserungspotenzial bei umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren - Auswege aus langen Verfahrensdauern
Im Frühjahr 2024 wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Teilnehmern von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Staatsanwaltschaft Wien, Gerichten, Anwaltschaft und Lehre über mögliche Auswege aus langen Verfahrensdauern diskutiert. Behandelt wurden dabei Dauerbrenner wie die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens nach § 108a StPO oder das Sichtungsverfahren nach § 112 StPO. Es wurden aber auch kontroverse Themen wie die „Verständigung“ nach deutschem Recht diskutiert. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe werden in diesem Beitrag einige ausgewählte Punkte aus dem Blickwinkel eines am Landesgericht für Strafsachen Wien in Wirtschaftsstrafsachen tätigen Richters dargestellt.
1. Attraktivierung der Wirtschaftszuständigkeit
Das Landesgericht für Strafsachen Wien trägt die Hauptlast der umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren. Im Ermittlungsverfahren ist eine ausschließliche Zuständigkeit für alle WKStA-Anträge vorgesehen, und auch die meisten Hauptverfahren werden in Wien abgehandelt. Dieser Befund ist nicht unbedingt negativ, besteht schließlich schon aufgrund der Größe des Landesgerichts für Strafsachen Wien die Möglichkeit zur Speziali...