Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Bestimmung des Honorars des Abschlussprüfers - Theorie und Praxis
Nach § 270 Abs 1 UGB hat der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer ein angemessenes Prüfungshonorar zu vereinbaren, damit von einer Abschlussprüfung lege artis ausgegangen werden kann. Dieser Beitrag analysiert die Festlegung des Prüfungshonorars unter Berücksichtigung der der Prüfung zuzuordnenden Kosten und Haftungskosten sowie dabei zu erwägende Fallstricke in der Praxis im Hinblick auf die Prüfungsqualität. Gezeigt werden soll, dass zwar die in der Theorie wirtschaftlich optimale Prüfungsintensität vom Prüfungshonorar unabhängig ist, aber nicht zwingend die in der Praxis im Lichte des Anspruchs hinreichender Prüfungssicherheit tatsächlich erforderliche Prüfungsintensität.
1. Die Wirtschaftlich optimale Prüfungsintensität
Intuitiv nimmt man an, dass die Höhe des Prüfungshonorars für die Prüfungsqualität entscheidend ist. Auch die Abschlussprüfungspraxis sieht dies tendenziell so. Bis dato ist die (modelltheoretische) betriebswirtschaftliche Prüfungsforschung jedoch davon ausgegangen, dass die Höhe des Prüfungshonorars für den vom Abschlussprüfer gewählten Prüfungseinsatz ohne Bedeutung ist. Vielmehr richte sich die Prüfungsintensität nach den Kosten der Abschlussprüfung, wobei auch die erwarteten...