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Neue Rekursentscheidungen zur Konteneinschau nach zweitem Erkenntnis des VwGH
Wie in BFGjournal 2023, 311, berichtet, hat der VwGH vor Kurzem zum zweiten Mal zwei (denselben Rekurswerber betreffende) Rekursentscheidungen des BFG im Verfahren zur abgabenbehördlichen Konteneinschau wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Für den VwGH war es nicht „erkennbar“, dass im Hinblick auf den bei der Konteneinschau einzuhaltenden Ablauf nur eine gänzliche Bewilligung oder gänzliche Verweigerung des Auskunftsverlangens in Frage komme (das BFG hatte aufgrund des im KontRegG normierten Umstandes, dass ihm ein „fertiges“ schriftliches Auskunftsverlangen an das Kreditinstitut zur Bewilligung vorzulegen ist, die Rechtsansicht vertreten, dass nur dessen gänzliche Bewilligung oder Nichtbewilligung zulässig sei). Im dritten Verfahrensgang hat das BFG nun erneut über die Rechtmäßigkeit der Bewilligung der (insgesamt zehn Auskunftsverlangen zu Konten und Depots) umfassenden „Sammelauskunftsverlangen“ an zwei Kreditinstitute entschieden. Dabei hat das BFG bei fünf Konten und zwei Depots erneut ausgesprochen, dass die Bewilligung der Auskunftsverlangen zu Unrecht erfolgt ist. Bei zwei Konten und einem Depot hat das BFG jedoch die Rekurse des Abgabepflichtigen mangels Rekurslegitima...