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Einkünfte eines Angehörigen einer pensionierten Angestellten der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)
Angehörige von Angestellten der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) sind, soweit sie mit diesen in einem gemeinsamen Haushalt leben, von der Besteuerung ihrer Auslandseinkünfte befreit. Im gegenständlichen Fall hatte das BFG zu beurteilen, ob diese Steuerbefreiung auch weiterhin anwendbar ist, sobald die bei der UNIDO angestellten Angehörigen sich im Ruhestand befinden.
Das BFG hat dahingehend entschieden, dass diese in Art XII Abschnitt 37 lit f des Amtssitzabkommens mit der UNIDO vorgesehene Befreiung von der Besteuerung der Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt mit Angestellten der UNIDO lebenden Familienangehörigen nicht die Einkünfte von Angehörigen pensionierter UNIDO-Angestellter umfasst.
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RV/7102959/2022; Revision zugelassen, Beschwerde beim VfGH eingebracht. | Amtssitz – Vereinten Nationen in Wien, BGBl III 1998/99; Art 12 Abschnitt 37 ff Amtssitz – Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung, BGBl III 1998/100 |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) ist Staatsbürger eines EU-Landes und lebt mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haushalt in Österreich. Die Ehegattin des Bf ist österreichische Staatsbürgerin. Sie ...