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SWK 31, 10. November 2024, Seite 1306

Wohnraumüberlassung durch eine GmbH an den (mittelbaren) Gesellschafter und Geschäftsführer

Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit); Vorerkenntnis .

Normen: § 8 Abs 2 KStG; §§ 2 Abs 1, 12 Abs 2 Z 2 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH errichtete ein Geschäftsgebäude; im zweiten OG war eine Privatwohnung (ca 300 m2) für den Geschäftsführer (der mittelbar 100-%-Gesellschafter der GmbH war) eingerichtet. Für die private Nutzung dieser Wohnung verrechnete die GmbH Betriebskosten und einen Sachbezug nach § 2 Sachbezugswerte-VO über ein Verrechnungskonto an ihre Muttergesellschaft (deren Alleingesellschafter der Geschäftsführer war). Das Finanzamt kürzte die auf den privaten Gebäudeanteil entfallenden Vorsteuern.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, es habe weder „feststellen“ können, dass dem Geschäftsführer die Wohnung als Teil einer angemessenen Gesamtausstattung zur Abgeltung seiner Geschäftsführungstätigkeit zur Verfügung gestellt worden sei, noch, dass ihm die Wohnung im Rahmen eines (fremdüblichen) Mietverhältnisses zur Erzielung von Mieteinkünften überlassen worden sei.

Rechtliche Beurteilung: Wie der VwGH bereits im Vorerkenntnis ausgeführt hat, kommt es bezüglich der Wertung eines Geschäftsführ...

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