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Umwandlung: Keine Firmenwertabschreibung auf steuerneutrale Aufwertung
Das UmgrStG stellt mit der steuerlichen Buchwertfortführung eine wesentliche Erleichterung von Umgründungsschritten im Konzern zur Verfügung. Im Falle der Umwandlung sind etwaige stille Reserven der umgewandelten Körperschaft auf den Rechtsnachfolger zu übernehmen. Das BFG hat entschieden, dass bei einer errichtenden Umwandlung der Anteil (Bilanzbündel) am Eigenkapital der Mitunternehmerschaft für den ausländischen Rechtsnachfolger zwar an die Stelle der Beteiligung tritt, jedoch keine Firmenwertabschreibung an der steuerneutralen Aufwertung gem § 9 Abs 1 Z 3 letzter TS UmgrStG (idF BBG 2007) erfolgen kann. Dieser Argumentation hat sich der VwGH jüngst angeschlossen und ausführlich, ua mit sieben Rechtssätzen, begründet.
1. Der Fall
Ein ausländischer Konzern mit entsprechenden Vermögenswerten im Inland (Beteiligung an inländischer GmbH) hat eine errichtende Umwandlung in eine Personengesellschaft vorgenommen, wobei eine ausländische GmbH als einzige Kommanditistin verblieb und die inländische Komplementärin als reine Arbeitsgesellschafterin fungierte. In der Folge hat die deutsche Kommanditistin die inländisch...