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Verkauf des Betriebs einer Mitunternehmerschaft und anschließende Beendigung
Im Einkommensteuerverfahren sind die Feststellungen, die in einem Verfahren nach § 188 BAO getroffen wurden, zwingend zu übernehmen. Dies gilt auch für die Frage, ob für eine Veräußerung ein Veräußerungsfreibetrag zu berücksichtigen ist. Aus dem Wesen des Freibetrags ergibt sich, dass er bereits im Zuge der Gewinnermittlung beachtet werden muss und sich somit auf die Einkünftefeststellung auswirkt.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer war unbeschränkt haftender Gesellschafter einer KG, die ein Chinarestaurant betrieb. Die KG ermittelte ihren Gewinn ursprünglich durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Jahr 2018 wurde der Betrieb verkauft und die KG im Anschluss daran im Firmenbuch gelöscht. Im Zuge der Betriebsveräußerung wurde der Veräußerungsfreibetrag von 7.300 Euro geltend gemacht und im festgestellten Gewinnanteil des Beschwerdeführers anteilig berücksichtigt. Im Feststellungsbescheid wurden ein Veräußerungsgewinn aus Anteilsveräußerung von 15.224,10 Euro und ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn von 17.127,11 Euro festgestellt. Der gesamte Gewinnanteil des Beschwerdeführers betrug 19.548,13 Euro, der sich aus einem...