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EuGH zum Zugriff auf Handy-Daten
Entscheidung: Bezirkshauptmannschaft Landeck, C-548/21.
Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten ist nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Er bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde und muss verhältnismäßig sein.
Literaturhinweis: S. M., EuGH steckt rechtlichen Rahmen für Zugriff auf Handy-Daten ab, SWK 30/2024, 1242.