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Berichtigte Überschussrechnung – keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO
Das BFG hatte zu entscheiden, ob ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebrachter Antrag auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO mitsamt korrigierter Überschussrechnung eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zulässt. In der korrigierten Überschussrechnung wurden, nebst geänderten Betriebskosten, geänderte Kürzungsbeiträge für Hauseigentümer und Mietausfälle geltend gemacht.
1. Der Fall
Eine Hausgemeinschaft ermittelt ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Wege einer Überschussrechnung.
Im Zuge der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO wurden – unter Hinweis auf die Feststellungen einer Vor-BP – Fremdkapitalzinsen mit der Begründung nicht zum Abzug zugelassen, dass kein Nachweis erbracht worden sei, dass die bezughabenden Kredite für Sanierungsmaßnahmen zur Generalsanierung einzelner Wohnungen verwendet worden seien.
Innerhalb der Rechtsmittelfrist beantragte der steuerliche Vertreter eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO und reichte eine berichtigte Überschussrechnung nach, in der nicht nur die Fremdfinanzierungskosten, sondern auch die Betriebskosten und der Kürzungsbeitrag für Hauseigentümer abgeändert wur...