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Zustellungsvollmacht eines Vertreters im Rechtsmittelverfahren
Bringt ein Rechtsanwalt als Vertreter eine Bescheidbeschwerde ein und verweist auf die erteilte Vollmacht, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob es sich um eine allgemeine oder eine eingeschränkte Vollmacht handelt und ob die Vollmacht auch die Zustellungsvollmacht umfasst bzw diese allenfalls gemäß § 103 Abs 2 BAO unwirksam ist.
1. Der Fall
Mit Haftungsbescheid vom hatte das Finanzamt den ehemaligen Geschäftsführer X als Haftungspflichtigen für aushaftende Abgabenschuldigkeiten einer GmbH in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid hat ein Rechtsanwalt (RA) mit Schreiben vom als Vertreter des X Beschwerde eingebracht. Auf Seite 1 des betreffenden Schriftsatzes wird darauf hingewiesen, dass X Beschwerdeführer ist und vom Anwalt vertreten wird. Die Beschwerde richtet sich gegen den Haftungsbescheid vom . Auf Seite 2 wird darauf hingewiesen, dass X „in der außen bezeichneten Finanzsache“ dem RA Vollmacht erteilt hat, wobei sich der gefertigte Anwalt auf die ihm erteilte Vollmacht beruft.
Die Beschwerde wurde zunächst mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) abgewiesen, in der Folge jedoch ...