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Kleinunternehmerpauschalierung gemäß § 17 Abs 3a EStG und die Erzielung von im Inland nicht umsatzsteuerbaren Umsätzen
Überlegungen zum Zusammenspiel von einkommensteuerlicher Pauschalierung und umsatzsteuerlicher Befreiung
Mit dem Steuerreformgesetz 2020, BGBl I 2019/103, wurde in § 17 Abs 3a EStG im Interesse einer Reduktion administrativer Lasten eine einfache Pauschalierung für Kleinunternehmer geschaffen. Seit ihrer Einführung hat diese Regelung einige Novellierungen erfahren. Von Beginn an aber stellte der Gesetzgeber zwischen der einkommensteuerlichen Pauschalierung und der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG einen Konnex her. Diese Verbindung zwischen Rechtsinstituten verschiedener Gebiete des Steuerrechts war in verschiedenen Fassungen unterschiedlich ausgestaltet. Am Beispiel des gegenständlich behandelten Beschwerdefalls soll auf die Entwicklung dieses Zusammenhanges näher eingegangen werden.
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) erzielte im Jahr 2021 insgesamt 57.498,90 Euro an Einnahmen aus ihrer Tätigkeit als Dolmetscherin und Übersetzerin und traf die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung ihres Unternehmens im Inland.
Die von der Bf im Jahr 2021 erzielten Einnahmen resultierten ausschließlich aus sonstigen Leistungen an unternehmerische Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie an Kunden im Drittlandsgebiet.
Die ...