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Im Steueranrechnungsverfahren entstehende Anrechnungsüberhänge verstoßen nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben
AEUV Art. 63
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, mit der im Rahmen einer Regelung zum Ausgleich der Doppelbesteuerung von Dividenden, die von einer in diesem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig ist, der Körperschaftsteuer unterliegenden Gesellschaft bezogen wurden und von einem anderen Mitgliedstaat besteuert wurden, einer solchen Gesellschaft eine Steuergutschrift gewährt wird, die auf den Betrag begrenzt ist, den der erste Mitgliedstaat erhalten würde, wenn allein diese Dividenden der Körperschaftsteuer unterlägen, ohne dass die in dem anderen Mitgliedstaat entrichtete Steuer in voller Höhe ausgeglichen wird.
- ECLI:EU:C:2021:136 - Société Générale
Das Problem: Die Klägerin (Kl.) im vorliegenden Fall war eine in Frankreich ansässige Bank, die u.a. in den Jahren 2004 und 2005 Wertpapierleihe- sowie Fondstrukturierungsgeschäfte getätigt hatte. In diesem Zusammenhang bezog die Kl. in den Streitjahren Dividendeneinkünfte aus den Niederlanden, Italien und Großbritannien aus den von ihr verwalteten Wertpapieren. Auf Basis der Reglung zu Dividendeneinkünften in dem jeweils einschlägigen DBA sowie ...