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ÖBA 11, November 2024, Seite 815

Das AIF-Fondsvermögen ist massezugehörig, Bescheide der FMA sind daher an den Insolvenzverwalter zu richten

VwGH

§ 2 Abs 2 IO, AIFMG;

https://doi.org/10.47782/oeba202411081501

Das Fondsvermögen eines AIF betrifft das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen. Bescheide der FMA sind daher an den Insolvenzverwalter zu richten. Ein an die insolvente Gesellschaft gerichteter Bescheid entfaltet gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Rechtswirkungen.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Universität Linz
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