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Das AIF-Fondsvermögen ist massezugehörig, Bescheide der FMA sind daher an den Insolvenzverwalter zu richten
§ 2 Abs 2 IO, AIFMG;
https://doi.org/10.47782/oeba202411081501
Das Fondsvermögen eines AIF betrifft das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen. Bescheide der FMA sind daher an den Insolvenzverwalter zu richten. Ein an die insolvente Gesellschaft gerichteter Bescheid entfaltet gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Rechtswirkungen.