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ÖBA 11, November 2024, Seite 768

MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) veröffentlicht

red

Das gegenständliche MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz (MiCA-VVG) dient der Schaffung von Begleitmaßnahmen für das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) in Österreich.

Mit der MiCA-VVG erfolgt die gesetzliche Klarstellung, dass Kreditinstitute über eine Legalkonzession für die Ausgabe von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token (falls das betreffende Kreditinstitut bereits E-Geld ausgeben darf) sowie für die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen. Kreditinstitute haben dazu die in der MiCAR genannten Voraussetzungen zu erfüllen, d.h. ein von einem Kreditinstitut ausgegebener vermögenswertereferenzierter Token kann gem. Art. 17 MiCAR öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden, wenn das Kreditinstitut

  • für den vermögenswertreferenzierten Token ein Kryptowerte-Whitepaper gem. Art. 19 MiCAR erstellt und dieses Kryptowerte-Whitepaper der zuständigen Behörde (FMA gem. MiCA-VVG) seines Herkunftsmitgliedstaats zur Genehmigung vorlegt und das Kryptowerte-Whitepaper von der zuständigen Behörde genehmigt wird;

  • die jeweils zuständige Behörde mindestens 90 Arbeitstage vor der erstmaligen Ausgabe des vermögenswertereferenzierten Token benachrichtigt, i...

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