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Abgabensicherung: Pfändung von im Schuldenregulierungsverfahren nicht angemeldeten Forderungen
Weitergabe von FinanzOnline-Zugangsdaten an unbekannte Dritte
Das BFG hatte in einer Abgabensicherungsangelegenheit darüber zu entscheiden, ob die im Schuldenregulierungsverfahren nicht angemeldeten Forderungen zu Recht gepfändet wurden und wie sich in diesem Zusammenhang die unrechtmäßige Weitergabe von FinanzOnline-Zugangsdaten an Dritte auswirkt.
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RV/7102309/2021; Revision nicht zugelassen. | §§ 156 Abs 4, 197 IO; § 4, 12 Abs 1, 13 Abs 1, 65 Abs 1 AbgEO; § 226, 229 BAO, FinanzOnline-Verordnung 2006 |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) erzielte ua in den Jahren 2009 bis 2012 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Seine persönlichen Zugangsdaten zum Verfahren FinanzOnline hat er über Mittelsleute an Dritte, ihm unbekannte Personen (XX) weitergegeben, welche Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2009 bis 2012 mit falschen Angaben und unter Vorlage gefälschter Unterlagen durchführten. Aus den erklärungsgemäßen Veranlagungen resultierten ungerechtfertigte Gutschriften. Nach einer mittels Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommenen Korrektur kam es zur Verbuchung von entsprechenden Nachforderungen.
XX hat für mehr als 800 Abgabepflichtige über FinanzOnline Arbeitnehmererklärungen eingereicht, die zu ungerechtfertigten Rückzahlungen auf Grund falscher Angaben zu außergewöhnlichen Belas...