Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 7-8, August 2023, Seite 248

Berechnung von Aussetzungszinsen je Aussetzungsantrag und Aussetzungsbescheid

Entscheidung: ; Revision zugelassen.

Norm: § 212a Abs 9 BAO, BGBl Nr 194/1961.

Stellen Abgabepflichtige hinsichtlich mehrerer Abgaben verschiedene Aussetzungsanträge, kommt die Festsetzungsfreigrenze jeweils für jeden dieser Anträge zur Anwendung, wenn über die Anträge mit getrennten Bescheiden abgesprochen wurde.

Daten werden geladen...