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BFGjournal 7, August 2023, Seite 233

Die neue Investitionsbegünstigung des Investitionsfreibetrags gem § 11 EStG

Sebastian Gstaltner und Bernhard Winkelbauer

Im Rahmen des ÖkoStRefG 2022 wurde der Investitionsfreibetrag wiedereingeführt, der im Vergleich zu seinem Vorgänger einige Unterschiede aufweist. Der in Form einer (fiktiven) Betriebsausgabe ausgestaltete Investitionsfreibetrag des § 11 EStG kann für nach dem neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Mit diesem durch den EStR-Wartungserlass 2023, die Öko-IFB-Verordnung und die Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung konkretisierten Freibetrag sollen Investitionsanreize, insbesondere in Bereichen der Ökologisierung, geschaffen werden. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Eckpunkte des neuen Investitionsfreibetrages gem § 11 EStG vor dem Hintergrund des EStR-Wartungserlasses 2023 und der beiden angesprochenen Verordnungen näher beleuchtet.

1. Der Investitionsfreibetrag

Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits letztes Jahr mit dem ÖkoStRefG 2022 wiederbelebt und kürzlich durch den EStR-Wartungserlass 2023 und die Öko-IFB-Verordnung sowie die Fossile Energieträger-Anlagen-VO näher präzisiert. Ab der Veranlagung 2023 kann der neue IFB des § 11 EStG bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anl...

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